Allgemeine Tourenbedingungen
The Drivers Club GmbH, Heidekoppeln 20, 24628 Hartenholm
Stand Januar 2017
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Tourenbedingungen (nachfolgend
„ATB“) gelten für alle von uns für unsere Kunden durchgeführten
Reiseveranstaltungen im Sinne des § 651a BGB. Eine
Reiseveranstaltung erbringen wir nur, wenn wir eine Gesamtheit
von Reiseleistungen erbringen. Diese ATB ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften und regeln insoweit die Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden.
(2) Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einer Tour mit
der Geltung dieser ATB einverstanden. Abweichungen in der
jeweiligen Tourausschreibungen haben Vorrang.
(3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit
dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ATB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.
die schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur
klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung
gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen
ATB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen
werden.
§ 2 Abschluss des Vertrages
(1) Mit seiner Anmeldung zur Tour bietet der Kunde uns verbindlich
den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich,
telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
(4) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem
Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor
Tourenbeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das
wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche
Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
§ 3 Bezahlung
(1) Der vereinbarte Tourenpreis ist nach Vertragsabschluss binnen
14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnungsstellung keine
anderen Zahlungsziele angegeben wurden.
(2) Bei Buchungen bis 30 Tage vor Tourenbeginn ist der Kunde
verpflichtet, nach Erhalt der Anmeldebestätigung den gesamten
Preis sofort zu zahlen.
(4) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit
den Rücktrittskosten gemäß § 5 (2) zu belasten.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Tour von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.
(2) Eventuelle Gew.hrleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(3) Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder –
abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(4) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Tour
zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Tour
ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.
Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung oder die Absage der Tour uns gegenüber
geltend machen.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn von der Tour
zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende
der ATB angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären. Maßgeblich
ist der Zugang (Datum des Poststempel) der Rücktrittserkl.rung
bei uns.
(2) Tritt der Kunde vor Tourenbeginn zurück oder tritt er die Tour
nicht an, ist eine entsprechende Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Tourenvorkehrungen und unsere Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis zahlbar. Dieser
Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn,
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung des
Kunden wie folgt berechnet:
Tagestouren (nicht länger als 24 Stunden Gesamtumfang)
– bis 14 Tage vor Tourenbeginn: 15 % des Preises
– bis 5 Tage vor Tourenbeginn: 65% des Preises
– Nichtantritt oder Stornierung am Tag des Tourenbeginns:
100% des Preises.
Mehrtägige Touren (Veranstaltungsumfang an mehr als einem Tag
und/oder mit Übernachtung):
– bis 180 Tage vor Tourenbeginn: 35 % des Preises
– Nichtantritt oder Stornierung bis 50 Tage vor Tourenbeginn:
95% des Preises
(3) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen,
dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist als die geforderte Pauschale.
(4) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Tourentermins, des Tourenverlaufs, des
Ortes des Tourenbeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden
werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich
im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00.
(5) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Tourenleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) Wir können bis 28 Tage vor Tourenbeginn bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Tourenvertrag zurücktreten, wenn wir in der
Ausschreibung sowie in der Bestätigung für die entsprechende
Tour auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben und diese
Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten
Tourenbeginn die Rücktrittserkl.rung zugegangen sein muss,
deutlich lesbar angegeben wurden.
(2) Wir werden den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Tour in Kenntnis setzen und
ihm die Rücktrittserkl.rung schnellstmöglich zuleiten. Der Kunde
erhält den eingezahlten Tourenpreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den
Kunden unterrichten.
§ 8 Sicherheits- und Verkehrsvorschriften
(1) Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind unsere
Handlungsbevollmächtigten dem Kunden gegenüber weisungsbefugt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde sich im
Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten und
die Anordnungen sowie Hinweise des Tourenteams zu befolgen
hat.
(2) Während der Fahrten gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der
Sicherheit unerlässlich.
(3) Der Kunde haftet für Buß- und Strafmandate, die während der
Tour aufgrund seiner Fahrweise entstanden sind, selbst. Bei
sämtlichen Fahrten auf der Tour bestehen für die Fahrer und
Beifahrer Anschnallpflicht und Beachtung der in dem jeweiligen
Land geltenden Verkehrsvorschriften. Der Kunde ist verpflichtet,
sich selbst von diesen Kenntnis zu verschaffen.
(4) Der Kunde hat vor der Tour sicherzustellen, dass das von ihm
geführte Fahrzeug nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung zugelassen ist. Dies gilt auch für etwaige Umoder
Anbauten. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen,
dass er über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.
Der Kunde hat uns diesen auf Verlangen nachzuweisen. Besteht
der erforderliche Versicherungsschutz nicht oder kann der Versicherungsschutz
nicht nachgewiesen werden, so kann das Fahrzeug
des Kunden vom fahrerischen Teil der Tour ausgeschlossen
werden.
(5) Kunden, die die vorstehenden Regeln des § 8 missachten,
können von uns vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der
Tour ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Preises besteht in solchen Fällen nicht.
§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Tourenvertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Tour den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
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Stand Januar 2017
Kunde die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
vereinbarten Preis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
§ 10 Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Tourenvertrages wird auf die gesetzliche
Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie
folgt lautet:
§ 651j BGB – Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift
des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbef.rderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
§ 11 Obliegenheiten des Kunden
(1) Mängelanzeige
Wird die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen. Er ist aber verpflichtet, uns gegenüber einen
aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung des Tourenpreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Tourenleiter vor Ort
nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns über die am Ende
dieser Bedingung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu gegeben.
Die Tourenleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden
anzuerkennen.
(2) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Tourenvertrag wegen eines Mangels der in §
615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem,
uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt
wird.
(3) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern
und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er
uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Kunde hat vor Antritt der Tour eine Haftungsausschlussund
–freistellungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der
Erklärung ist Bedingung für die Teilnahme an dem fahrerischen
Teil der Tour. Sofern dort nicht abweichend geregelt ist unsere
Haftung im Übrigen wie folgt beschränkt:
(2) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Preises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
(3) Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Preis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde
und Tour. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
(3) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Tourausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Unterbringung während der Tour
beinhalten,
b) wenn und insoweit einem dem Kunden entstandenen Schaden
die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns
ursächlich ist.
§ 12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour
muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Tour uns gegenüber unter der am Ende der
Bedingungen angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf
der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
(2) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour dem
Vertrag nach enden sollte.
§ 13 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
(1) Sofern erforderlich werden wir den Kunden über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Tourantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitfahrer
(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
(2) Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente
(Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung),
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir ihn schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert haben.
§ 14 Fotoaufnahmen/Datenschutz
(1) Von uns und den Teilnehmern der Tour sowie etwaigen Begleitpersonen
gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von
uns veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zu einer Tour erklärt
der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung. Es gilt das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Der Widerruf der
Einwilligung muss schriftlich erfolgen.
(2) Personenbezogene Daten, die der Kunde bei Anmeldung oder
uns zu einem späteren Zeitpunkt, dürfen von uns aufgehoben und
gespeichert werden. Die Weiterleitung an Dritte ist zulässig, sofern
dies zur Erfüllung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus dem
Vertrag oder diesen ATB notwendig ist. Mit der Anmeldung zu
einer Tour erklärt der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung.
Der Widerruf muss uns gegenüber schriftlich erfolgen.
(3) Der Teilnehmer erklärt, dass er keine während der Veranstaltungen erlangten Daten zur Erstellung eigener Veranstaltungen nutzt oder weitergibt.
§ 15 Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand Kiel vereinbart. Im Übrigen ist das Wohnsitzgericht
des Kunden zuständig.
(2) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Tourenvertrag anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und
insoweit auf den Tourenvertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser ATB unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die
ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
kommt.
(4) Sofern in diesen ATB auf unsere Anschrift oder Kontaktdaten
verwiesen wird, so lauten diese:
The Drivers Club GmbH
GF: Sebastian Möller
Heidekoppeln 20
24628 Hartenholm
Telefon: +49 (4195) 8019411
E-Mail: welcome@ thedriversclub.de/
Internet: http://www.thedriversclub.de/
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