Tourenbedingungen

Allgemeine Tourenbedingungen

The Drivers Club GmbH, Heidekoppeln 20, 24628 Hartenholm

Stand Januar 2017

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Tourenbedingungen (nachfolgend

„ATB“) gelten für alle von uns für unsere Kunden durchgeführten

Reiseveranstaltungen im Sinne des § 651a BGB. Eine

Reiseveranstaltung erbringen wir nur, wenn wir eine Gesamtheit

von Reiseleistungen erbringen. Diese ATB ergänzen die gesetzlichen

Vorschriften und regeln insoweit die Rechtsbeziehungen

zwischen uns und dem Kunden.

(2) Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einer Tour mit

der Geltung dieser ATB einverstanden. Abweichungen in der

jeweiligen Tourausschreibungen haben Vorrang.

(3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit

dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und

Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ATB. Für den

Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.

die schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur

klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung

gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen

ATB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen

werden.

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1) Mit seiner Anmeldung zur Tour bietet der Kunde uns verbindlich

den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann auf

elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich,

telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden.

(2) Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der

Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung

der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen

einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung

übernommen hat.

(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung

zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

(4) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem

Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu sind wir

nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor

Tourenbeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das

wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt

auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der

Kunde uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche

Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

§ 3 Bezahlung

(1) Der vereinbarte Tourenpreis ist nach Vertragsabschluss binnen

14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnungsstellung keine

anderen Zahlungsziele angegeben wurden.

(2) Bei Buchungen bis 30 Tage vor Tourenbeginn ist der Kunde

verpflichtet, nach Erhalt der Anmeldebestätigung den gesamten

Preis sofort zu zahlen.

(4) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten

Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung

mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit

den Rücktrittskosten gemäß § 5 (2) zu belasten.

§ 4 Leistungsänderungen

(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Tour von dem

vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig

werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben

herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der

gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.

(2) Eventuelle Gew.hrleistungsansprüche bleiben unberührt,

soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder –

abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(4) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung

ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Tour

zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Tour

ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.

Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung

über die Änderung oder die Absage der Tour uns gegenüber

geltend machen.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn von der Tour

zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende

der ATB angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären. Maßgeblich

ist der Zugang (Datum des Poststempel) der Rücktrittserkl.rung

bei uns.

(2) Tritt der Kunde vor Tourenbeginn zurück oder tritt er die Tour

nicht an, ist eine entsprechende Entschädigung für die bis zum

Rücktritt getroffenen Tourenvorkehrungen und unsere Aufwendungen

in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis zahlbar. Dieser

Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung der Nähe des

Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn,

der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen

anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Entschädigung wird

nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung des

Kunden wie folgt berechnet:

Tagestouren (nicht länger als 24 Stunden Gesamtumfang)

– bis 14 Tage vor Tourenbeginn: 15 % des Preises

– bis 5 Tage vor Tourenbeginn: 65% des Preises

– Nichtantritt oder Stornierung am Tag des Tourenbeginns:

100% des Preises.

Mehrtägige Touren (Veranstaltungsumfang an mehr als einem Tag

und/oder mit Übernachtung):

– bis 180 Tage vor Tourenbeginn: 35 % des Preises

– Nichtantritt oder Stornierung bis 50 Tage vor Tourenbeginn:

95% des Preises

(3) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen,

dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden

entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(4) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen

hinsichtlich des Tourentermins, des Tourenverlaufs, des

Ortes des Tourenbeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart

(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch

eine Umbuchung vorgenommen, so entstehen uns in der

Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden

werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich

im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei

anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch

nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00.

(5) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen

Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen

unberührt.

§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Tourenleistungen, die ihm ordnungsgemäß

angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm

zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus

sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf

anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns um Erstattung der

ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche

Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder

behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

§ 7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

(1) Wir können bis 28 Tage vor Tourenbeginn bei Nichterreichen

einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl

vom Tourenvertrag zurücktreten, wenn wir in der

Ausschreibung sowie in der Bestätigung für die entsprechende

Tour auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben und diese

Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten

Tourenbeginn die Rücktrittserkl.rung zugegangen sein muss,

deutlich lesbar angegeben wurden.

(2) Wir werden den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung

für die Nichtdurchführung der Tour in Kenntnis setzen und

ihm die Rücktrittserkl.rung schnellstmöglich zuleiten. Der Kunde

erhält den eingezahlten Tourenpreis unverzüglich zurück. Sollte

bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den

Kunden unterrichten.

§ 8 Sicherheits- und Verkehrsvorschriften

(1) Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind unsere

Handlungsbevollmächtigten dem Kunden gegenüber weisungsbefugt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde sich im

Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten und

die Anordnungen sowie Hinweise des Tourenteams zu befolgen

hat.

(2) Während der Fahrten gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der

Sicherheit unerlässlich.

(3) Der Kunde haftet für Buß- und Strafmandate, die während der

Tour aufgrund seiner Fahrweise entstanden sind, selbst. Bei

sämtlichen Fahrten auf der Tour bestehen für die Fahrer und

Beifahrer Anschnallpflicht und Beachtung der in dem jeweiligen

Land geltenden Verkehrsvorschriften. Der Kunde ist verpflichtet,

sich selbst von diesen Kenntnis zu verschaffen.

(4) Der Kunde hat vor der Tour sicherzustellen, dass das von ihm

geführte Fahrzeug nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-

Zulassungs-Ordnung zugelassen ist. Dies gilt auch für etwaige Umoder

Anbauten. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen,

dass er über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.

Der Kunde hat uns diesen auf Verlangen nachzuweisen. Besteht

der erforderliche Versicherungsschutz nicht oder kann der Versicherungsschutz

nicht nachgewiesen werden, so kann das Fahrzeug

des Kunden vom fahrerischen Teil der Tour ausgeschlossen

werden.

(5) Kunden, die die vorstehenden Regeln des § 8 missachten,

können von uns vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der

Tour ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung

des Preises besteht in solchen Fällen nicht.

§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Tourenvertrag zurücktreten oder nach Antritt der

Tour den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der

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The Drivers Club GmbH, Heidekoppeln 20, 24628 Hartenholm

Stand Januar 2017

Kunde die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung

nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig

verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt

ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den

vereinbarten Preis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir

aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen

Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den

Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche

bleiben vorbehalten.

§ 10 Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Tourenvertrages wird auf die gesetzliche

Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie

folgt lautet:

§ 651j BGB – Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,

so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der

Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift

kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift

des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.

Die Mehrkosten für die Rückbef.rderung sind von den Parteien je

zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden

zur Last.

§ 11 Obliegenheiten des Kunden

(1) Mängelanzeige

Wird die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde

Abhilfe verlangen. Er ist aber verpflichtet, uns gegenüber einen

aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies

schuldhaft, tritt eine Minderung des Tourenpreises nicht ein. Dies

gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist

oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der

Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Tourenleiter vor Ort

nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns über die am Ende

dieser Bedingung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu gegeben.

Die Tourenleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies

möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden

anzuerkennen.

(2) Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Tourenvertrag wegen eines Mangels der in §

615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem,

uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er

uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt

nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert

wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein

besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt

wird.

(3) Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern

und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er

uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Der Kunde hat vor Antritt der Tour eine Haftungsausschlussund

–freistellungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der

Erklärung ist Bedingung für die Teilnahme an dem fahrerischen

Teil der Tour. Sofern dort nicht abweichend geregelt ist unsere

Haftung im Übrigen wie folgt beschränkt:

(2) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden

sind, ist auf den dreifachen Preises beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob

fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

b) soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein

wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

sind.

(3) Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen

Preis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde

und Tour. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im

Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen

bleiben von der Beschränkung unberührt.

(3) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen

lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,

Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom

und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese

Leistungen in der Tourausschreibung und der Buchungsbestätigung

ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners

als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,

dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.

Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Unterbringung während der Tour

beinhalten,

b) wenn und insoweit einem dem Kunden entstandenen Schaden

die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns

ursächlich ist.

§ 12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour

muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener

Beendigung der Tour uns gegenüber unter der am Ende der

Bedingungen angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf

der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne

Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

(2) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch

uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche

auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen

Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem

Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour dem

Vertrag nach enden sollte.

§ 13 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

(1) Sofern erforderlich werden wir den Kunden über Bestimmungen

von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss

sowie über deren evtl. Änderungen vor Tourantritt unterrichten.

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige

Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine

Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitfahrer

(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

(2) Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente

(Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung),

eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von

Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften

erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu

seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir ihn schuldhaft nicht,

unzureichend oder falsch informiert haben.

§ 14 Fotoaufnahmen/Datenschutz

(1) Von uns und den Teilnehmern der Tour sowie etwaigen Begleitpersonen

gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von

uns veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zu einer Tour erklärt

der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung. Es gilt das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Der Widerruf der

Einwilligung muss schriftlich erfolgen.

(2) Personenbezogene Daten, die der Kunde bei Anmeldung oder

uns zu einem späteren Zeitpunkt, dürfen von uns aufgehoben und

gespeichert werden. Die Weiterleitung an Dritte ist zulässig, sofern

dies zur Erfüllung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus dem

Vertrag oder diesen ATB notwendig ist. Mit der Anmeldung zu

einer Tour erklärt der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung.

Der Widerruf muss uns gegenüber schriftlich erfolgen.

(3) Der Teilnehmer erklärt, dass er keine während der Veranstaltungen erlangten Daten  zur Erstellung eigener Veranstaltungen nutzt oder weitergibt.

§ 15 Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute,

juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder

Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort

im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird

als Gerichtsstand Kiel vereinbart. Im Übrigen ist das Wohnsitzgericht

des Kunden zuständig.

(2) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und

insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen

internationaler Abkommen, die auf den Tourenvertrag anzuwenden

sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und

insoweit auf den Tourenvertrag anwendbare, nicht abdingbare

Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,

für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen

oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

(3) Sollten einzelne Regelungen dieser ATB unwirksam sein oder

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die

ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, welche dem

wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe

kommt.

(4) Sofern in diesen ATB auf unsere Anschrift oder Kontaktdaten

verwiesen wird, so lauten diese:

The Drivers Club GmbH

GF: Sebastian Möller

Heidekoppeln 20

24628 Hartenholm

Telefon: +49 (4195) 8019411

E-Mail: welcome@ thedriversclub.de/

Internet: http://www.thedriversclub.de/

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